Lebensfeindliche Neoliberale Weltwirtschaft
Der Weltfrauenmarsch hat aus gutem Grund die beiden Themen
„gegen die wachsende Armut auf der Welt“ und „gegen Gewalt“ gewählt. Die
vielzitierte wirtschaftliche Globalisierung, deren Grundlage der
Neoliberalismus ist, zieht immer mehr Menschen in die Armut (im letzten Jahr
gab es 20 Mio. Menschen mehr ohne Erwerbstätigkeit) und ist ein moderner
Kolonialismus. Wirtschaftliche Interessens-Zusammenschlüsse wie die NAFTA
(Nordamerikanisches Freihandelsabkommen), die EU oder auf Weltebene die WTO (Welthandelsorganisation) und die
Weltbank haben nichts Anderes zum Ziel, als durch eine weltweite, totale
Liberalisierung den maximalen Profit für zu erzielen, von dem insbesondere die
hauptsächlich in der EU oder in den USA ansässigen Transnationalen Konzerne
(TNCs) Vorteile erzielen. Viele mögen das MAI, das Multilaterale Abkommen für
Investitionen, schon vergessen haben. Hier noch einmal zur Erinnerung, was das
MAI u. a. ist/war:
MAI – eine antidemokratische Wirtschafts-Verfassung
Die WTO nennt das MAI in ihren Papieren „die Verfassung
einer einheitlichen Weltwirtschaft“. Was von den OECD-Staaten verharmlosend als „eine weitere Liberalisierung des
Marktzuganges, ein umfassender Investitionsschutz sowie ein wirksamer
Mechanismus zur Streitschlichtung“ beschrieben wird, ist von seiner Planung her
ein rechtlich bindendes Handelsabkommen für die Weltwirtschaft und vor allem
für die Nationalstaaten, was zu einer wirtschaftlichen und politischen
Weltherrschaft der TNC’s führt. Es ist eine „Verfassung für eine globale
Wirtschaft“ nach rein ökonomisch ausgerichteten Interessen der TNC’s und
Banken, welches in der Konsequenz die Selbstbestimmungsrechte, die politische
Handlungsfreiheit und alle bisher erreichten Umwelt- oder
Arbeitsschutzbestimmungen zunichte macht. Die Sozialstaaten werden demontiert,
die Ökologie missachtet, auf Demokratie und Menschenrechte wird keine Rücksicht
genommen. Ich gehe im Folgenden noch etwas näher auf einige Klauseln ein, da
sie im neuen GATS-Verhandlungstext in gleicher oder ähnlicher Form wieder
auftauchen. Allerdings stehen die Verhandlungen, die seit dem Jahr 2000 geführt
werden, noch am Anfang.
Einige Beispiele aus dem MAI-Verhandlungstext:
-
„Meistbegünstigtenklausel“: Ausländische Investoren in
den Ländern, die das MAI unterschrieben hätten, müssten wie inländische
behandelt werden. Den Zuschlag bekäme das Unternehmen, das am meisten (Geld)
bietet. Der Abkommenstext verbietet nationalen, regionalen und lokalen
Regierungen, einheimische Firmen gegenüber ausländischen zu bevorzugen. Jede/r
kann sich ausrechnen, was das für Länder aus dem „Süden“ bedeutet. Es
findet ein Ausverkauf ärmerer Länder statt.
-
„Standstill“-Klausel: Bedeutet das Einfrieren von
Regulierungsgesetzen wie beispielsweise Umweltgesetze. Neue Gesetze, die für
investierende Unternehmen ein Hemmnis wären, dürfen von den Nationalstaaten
nicht erlassen werden.
-
„Rollback“-Klausel: Es werden im MAI-Vertrag lediglich
die Gesetze in den Nationalstaaten akzeptiert, die beim Beitritt zum Vertrag
durch Fußnoten der nationalen Regierung ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Nach dem Beitritt sind keine Ausnahmen mehr zugelassen.
-
Klagerecht nur für TNCs, nicht aber für Nationalstaaten
oder gar Individuen. Während Individualklagen von firmengeschädigten
BürgerInnen im Abkommen nicht mit einer Silbe erwähnt werden, sind für die
Investoren gegenüber den Staatsregierungen, Regional- oder Kommunalverwaltungen
sehr grosszügige Klagemöglichkeiten vorgesehen. Wenn sich TNC’s in ihren Rechten
beschränkt fühlen, können sie vor Gericht ziehen und nicht nur die Abschaffung
der Restriktionen durchsetzen, sondern auch eine finanzielle Entschädigung in
der vermutlichen Höhe der durch die verhinderte Investition entgangenen Gewinne
einklagen. Hierfür zwei reale Beispiele: 1. Der „Ethyl“-Fall. Die US-Firma
„Ethyl“ verklagte die kanadische Regierung auf 251 Mill. US$ Schadensersatz,
weil letztere den nachweislich hochgiftigen Benzinzusatz MMT nicht einführen
wollte. Dadurch, dass Kanada ebenso wie die USA als Mitglied der NAFTA an
dessen Handelsabkommen gebunden ist, musste die kanadische Regierung klein
beigeben und liess die Einfuhr zu.
2. Vor ca. zwei Jahren trug die EU einen heftigen Handelsstreit mit den USA
aus, weil sie sich gegen die Einführung von Genmais aus Amerika wehrte. Die
Androhung der USA, die EU wegen entgangener Gewinne zu verklagen, zog
letztendlich und der genmanipulierte Mais landet inzwischen auf den Tellern der
EU-EinwohnerInnen. Gleiches passiertes mit hormonbehandeltem Rindfleisch.
-
Das MAI kann verlangen, dass Regierungen für ein
„friedliches“ Investitionsklima sorgen, soll heissen, Profite, die den TNCs
aufgrund von Streiks, Unruhen oder Bürgerkriegen verloren gehen, müssen durch
die Regierungen ersetzt werden. Es entsteht deswegen ein starker Druck auf
Protestbewegungen wie Gewerkschaften etc.
-
Das MAI verbietet Regierungen, bestimmte Forderungen an
Auslandsinvestoren in Bezug auf Arbeitsplatzsicherung, Umweltstandards,
Re-Investition von Gewinnen, Tarifverträge, Minderheiten- und
Frauenarbeitsrechte usw. zu stellen.
-
Streitigkeiten sollen vor einer internationalen
Schlichtungsstelle, bestehend aus drei Richtern, ausgetragen werden. Einen
Richter stellt der Investor, einen der beklagte Nationalstaat und auf einen,
den Vorsitzenden, haben sich die streitenden Parteien zu einigen. Ist dies
nicht möglich, geht der Streit zum „Internationalen Zentrum zur Schlichtung von
Investitionsstreitigkeiten (ICSID)
oder zur „Internationalen Handelskammer“ (ICC) in Paris. Die ICSID ist
eine von der Weltbank finanzierte Organisation; die ICC ist nicht einmal
überstaatlich, sonder eine privatrechtliche Vereinigung der Unternehmerverbände
von mehr als 90 Staaten. Gegen die Urteile soll keine Berufung möglich sein;
sie wären sofort und so umzusetzen, als seien sie endgültige Urteile der
nationalen Gerichte.
Das Europäische Parlament hatte sich geweigert, diesem
Handelsentwurf zuzustimmen. Weltweit gab es durch NRO’s
(Nicht-Regierungsorganisationen) einen breiten Widerstand gegen die
Vertragsannahme. Als auch Frankreich mit der neugewählten Jospin-Regierung
ausscherte (allerdings eher, weil die Franzosen befürchteten, dass bei
Zustandekommen des MAIs Hollywood die nationalen Subventionen für die
französische Filmförderung als Meistbietende einkassieren könnte), war das MAI
erst einmal gekippt. Nun taucht es in veränderter Form wieder auf.
GATS – Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
Das GATS (Nachfolgerin des GATT) ist seit dem 1. Januar 1995
in Kraft (beschlossen durch die sog. „Uruguay-Runde“).Die WTO beschreibt das
GATS als die erste Sammlung globaler, rechtsverbindlicher Regeln für den
internationalen Handel mit Dienstleistungen. Sie selbst betrachtet es auch als
das erste multilaterale Abkommen über Investitionen. GATS verpflichtet die
Mitgliedsländer der WTO zur Beteiligung an weiteren Verhandlungen für die
progressive Liberalisierung ihrer Dienstleistungsmärkte. Bestandteile des
Vertrags sind – wie im MAI - beispielsweise die „Meistbegünstigungsklausel“
oder die Verpflichtung zur Schlichtung durch internationale Gremien, die nicht
Bestandteil der Justizsysteme der Nationalstaaten ist.
GATS 2000
Die Uruguay-Runde beschloss 1995 in Marrakesch, die
Verhandlungen nach fünf Jahren Vorlaufzeit im Allgemeinen Rat der WTO weiter zu
entwickeln. Dieser entschied am 7. Februar 2000, dass die neuen Verhandlungen
im „Rat für den Handel im Dienstleistungsbereich“ stattfinden sollten. Trotz
des spektakulären Scheiterns der WTO-Ministerrunde in Seattle 1999 wird das
zentrale Anliegen, die totale Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
durchzusetzen, mit der Begründung fortgeführt, dass die nationalen
Dienstleistungsmärkte im Vergleich zu den Gütermärkten wesentlich stärker
geschützt seien und deshalb Handel und Investitionen behinderten. Am 22.02.01
war eine kleine Notiz in der „Welt“ zu lesen: „Berlin will Liberalisierungen in
der EU vorantreiben.“ Im weiteren Text ist zu lesen, dass laut eines Sprechers
des Wirtschaftsministeriums „die Bundesregierung mit Terminvorgaben für die vollständige
Öffnung bisher beschränkt zugänglicher Märkte in der EU die Liberalisierung
vorantreiben will“ und weiter „die treibende Kraft in Europa in Sachen
Liberalisierung sein will“. Die zukünftig handelbaren Dienstleistungen werden
im GATS in folgende Klassifikationen eingeteilt:
- Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
(u.a. ärztliche, anwaltliche DL, Forschung und Entwicklung,
Mietdienstleistungen)
- Kommunikationsdienstleistungen
(vor allem Post und Telekommunikation sowie audiovisuelle DL, Film,
Fernsehen und Rundfunk)
- Bau-
und Montagedienstleistungen
- Vertriebsdienstleistungen
(u. a. Gross- und Einzelshandel)
- Bildungsdienstleistungen
(u. a. Kindergarten, Grundschule, Schulbildung, Universitätsbildung)
- Umweltdienstleistungen
(u. a. Abwasserbeseitigung, Müllabführ, Sanitäre Einrichtungen, Hygiene,
Lieferung von Wasser,)
- Finanzdienstleistungen
(alle Versicherungs-, Bank- und Finanzdienstleistungen (private
Altersvorsorge!)
- Medizinische
und soziale Dienstleistungen (u.a. Krankenhaus-, Gesundheits- und soziale
Dienstleistungen)
- Tourismus
und Reisedienstleistungen (u. a. Hotels und Restaurants, Reiseagenturen)
- Erholung,
Kultur und Sport (u. a. Theater, Nachrichtenagenturen, Büchereien, Museen,
Sport)
- Transportdienstleistungen
(u. a. See- und Luftschiffahrt, Raumfahrt, Strassen- und Schienenverkehr)
-
Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen
Das GATS 2000 unterscheidet bei den Dienstleistungen nach
vier Formen (“modes“) :
-
von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes (grenzüberschreitender Handel)
-
im eigenen Land für ein anderes Mitgliedsland (Konsum im Ausland)
-
von vornherein im Ausland (Niederlassungen)
- DL
durch grenzüberschreitenden Verkehrs natürlicher Personen (temporäre
Arbeitsmigration).
Besonderheiten des GATS 2000
Die Meistbegünstigungsklausel ist bereits in den
GATT-Bestimmungen enthalten, war Bestandteil des MAI und jetzt bereits fester
Bestandteil des GATS. Jedoch gehen die Forderungen insbesondere der USA
wesentlich weiter:
-
Bisherige Beschränkungen zum Marktzugang sollen komplett
fallen: Beschränkung der Zahl von Dienstleistungsanbietern, Wert der Geschäfte,
verschiedene Rechtsformen (hier gibt es gravierende Unterschiede!) oder die
Höhe von Kapitalbeteiligungen (Mehrheitseigentum für ausländische Unternehmen).
Allen potentiellen Investoren muss der Marktzugang gewährt werden. Damit würde
auch ein Wirtschaftsdruck wegfallen, bspw. wenn ein Kriegsland boykottiert
werden sollte.
-
In- und ausländische Anbieter müssen qualitativ gleich
behandelt werden (z. B. keine Auflagen für Investoren aus dem Ausland sog.
„Inländerbehandlung“), sind aber bislang nur für bestimmte Sektoren vorgesehen,
auf die sich die Länder vorher festlegen („Bottom-Up“-Ansatz). Dies soll sich
nach dem Willen der USA ändern, alle Dienstleistungen sollen ohne Ausnahme in
den Vertrag („Top-Down“).
-
Die vollständige Liberalisierung soll auch in den
Bereichen Bildung und Gesundheit erreicht werden und unter das WTO-Regime
fallen.
-
Die staatlichen Regulierungen sollen abgebaut werden,
da sie als entscheidende Hemmnisse für den Handel angesehen werden.
-
Freier Zugang zu Technologie, Vermarktungskanälen und
Informationsnetzwerken.
-
Sonderbehandlungen für Länder des Südens sind nicht
vorgesehen, obwohl es diese bei Konkurrenten in den Ländern des Nordens gibt,
zum Beispiel in der EU die von den Regierungen subventionierten
Exportfördermassnahmen oder Ausfallbürgschaften (z. B. Hermes).
-
Durch den
Verhandlungsmodus „cluster approach“ besteht die Gefahr, dass die
Liberalisierungen so weitgehend sind, dass auch Bereiche unter staatlicher
Verwaltung wie Sozialversicherungssysteme, TÜV, Wohlfahrtsverbände etc.
betroffen sind.
-
Anerkannte internationale Arbeits(schutz)normen sind
bisher kein Thema im Entwurfstext. Das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
sowie die Anwendung von Arbeitsschutznormen fehlen im Text.
Über die „modes“ konnte in Nizza bisher noch eine
Einstimmigkeit erzielt werden, jedoch laufen die Verhandlungen weiter und
werden sicherlich auch im „Allgemeinen Rat der WTO“ sowie in Göteborg im Juni
und auf dem G8-Gipfel im Juli in Genua auf der Agenda stehen.
Besondere politische Brisanz – national wie international
Das GATS 2000 hat ebenso wie das MAI eine besondere
politische Brisanz. Ziel der Verhandlungen ist, Handelshemmnisse, die den
„freien“ Markt behindern, komplett aufzuheben. Entgegen des traditionellen
Handelns mit Gütern, der nur durch Zollmassnahmen oder Sonderabkommen reguliert
wurde, geht es beim Handel mit Dienstleistungen um die Aufhebungen innerstaatlicher Regelungen. Dies
betrifft Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien, Normen und Standards
auf kommunaler, regionaler und Bundesebene und enthebt die Nationalstaaten
ihrer Regelungshoheit. Es geht auch darum, dass die Grundversorgung von
Menschen mit „Basic Needs“ (Grundbedürfnissen) nicht mehr gewährleistet ist,
weil es zur Handelsware gemacht wird: Ernährung, Zugang zu Wasser, Gesundheit,
Bildung, Mobilität, Kommunikation, Einhaltung der Menschenrechte etc.
Überdies wird nach wie vor die Asymmetrie zwischen den
Ländern des Nordens und des Südens zu Ungunsten des Süden weiter verschärft, da
die Wettbewerbsfähigkeit der reichen OECD-Länder ärmeren Ländern keine reelle
Chance lässt. Die Länder des Südens können überwiegend nur mit Agrargütern
handeln, während die OECD-Länder ihren Export hauptsächlich aus
Dienstleistungen bestreiten.
Und was ist mit den Frauen, wenn GATS verabschiedet wird?
Das Geschlechterverhältnis wird weiter zu Ungunsten von
Frauen verschärft – weltweit.
Von allen Menschen, die in der Produktion von
Nahrungsmitteln arbeiten, sind ca. 80 % Frauen. Es trifft daher besonders
Frauen, wenn sie keinen gesicherten Zugang zu (sauberem) Wasser und zu einer
sauberen Umwelt haben.
Vor allem in den Ländern des Nordens gehen Frauen ihrer
Erwerbstätigkeit überwiegend im Dienstleistungsbereich nach, meist in
unterbezahlten Jobs (z. B. in sozialen Berufen) mit oft schlechten
Arbeitsbedingungen. Privatisierung und Deregulierung werden zu noch
schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen führen, was es wiederum für Frauen
finanziell noch schwerer machen wird, den nötigen Zugang zu Bildung und
Gesundheit zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass (insbesondere) bei Frauen
die Armut beschleunigt zunimmt und sie vermehrt in den informellen Sektor
abgedrängt werden, zumal die durch Privatisierung und Deregulierung
hervorgerufene internationale Migration weiblich ist.
Aktionen weltweit angesagt
Anlässlich des EU-Ministerrats in Göteborg und des
bevorstehenden G-8-Gipfels in Genua werden sich auch die Frauen des
europäischen Weltfrauenmarsch-Komitees einfinden (15. – 17. Juni bzw. 15./16.
Juni 2001; Ansprechpartnerinnen: Agnes Korn, Monika Christann, Britta Brandau)
und gegen die menschenverachtende neoliberale Politik protestieren. Eine der
Forderungen aus der internationalen und europäischen Plattform ist die
Einführung der „Tobin“-Tax, einer Steuer, die auf internationale
Kapitaltransfers erhoben werden soll, welche seit der Uruguay-Runde ungehindert
und vor allem unkontrolliert über den Globus fliessen können, so dass ganze
Nationalstaaten in Existenzkrisen gestürzt werden können, wie es vor zwei
Jahren mit Thailand passierte, das kurz vor dem Bankrott stand. Zur Zeit sind
Länder wie Malaysia und die Türkei in einer Krise; es geht um ihre Existenz.
Unsere Aktionen und unsere Politik können nicht mehr auf Deutschland beschränkt
sein; sie müssen den globalen Blick haben und sich zwingend mit denen
vernetzen, die für eine soziale und menschenfreundliche Gesellschaft und für
eine gesunde Umwelt kämpfen.
Literaturempfehlung: „GATS und E-Commerce – Die
Dienstleistungsverhandlungen in der WTO“, Forum Umwelt & Entwicklung
(WEED), Bonn, 2000. Adresse: Am Michaelshof 8 – 10, 53177 Bonn, Tel.
0228-359704, Fax 359096, info@forumue.de, www.forumue.de
GLOSSAR (zusammengestellt von Monika Christann)
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AKP-Staaten
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Staatengruppe
(70) aus Afrika, Karibik und Pazifik mit ökono-mischen Sonderbeziehungen zur
EU. Vorwiegend ehemalige Kolonien Englands, Belgiens und Frankreichs.
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Bretton-Woods
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Ort
in New Hampshire (USA), in dem im Juli 1944 von der Währungs- und
Finanzkonferenz der UNO Verträge über die Einrichtung des Weltwährungsfonds
und der Weltbank abge-schlossen wurden. Die BRD trat 1952 den B.W.-Abkommen
bei.
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Cluster
Cluster-Approach
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Sachlich
zusammenhängende DLen aus verschiedenen Sektoren und Subsektoren;
Dienstleistungsgruppe (Beispiel: zu den Dienstleistungen eines Hotels
(Tourismus) gehören auch die DL des Restaurants (Gastronomie), Friseurbetrieb
(Selbständige), Geschenkeboutique (Einzelhandel) etc. Im GATS
Verhandlungs-technik für ganze DL-Gruppen.
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DSB
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Dispute
Settlement Body = Schiedsgerichtsorgan. Bestandteil der GATS-Verhandlungen.
Fällt Urteile bei Handelsstreitig-keiten zwischen zwei Ländern.
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ESLG
(Bestandteil von ESF)
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Europan Services Leaders Group. Exklusives Gremium
führender Konzernmanager.
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ESN
(heisst jetzt ESF)
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European
Services Network bzw. jetzt European Services Forum .Im ESF sind 50
international arbeitende Unternehmen aus dem DL-Bereich sowie 36
Gewerkschafts-verbände aus der EU orga-nisiert. Beteiligt an den
WTO-Verhandlungen, läuft unter NRO.
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GATS
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General
Agreement on Trade in Services = Welthandelsabkom-men über den Handel mit
Dienstleistungen (1994 beschlossen, wird mit Beginn der WTO seit 1995
verhandelt)
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GATT
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General
Agreement on Tariffs and Trade = Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen. (1947
in Genf zwischen 23 Staaten abgeschlossen), Vorläufer der WTO
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G-7-Staaten
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Die
sieben ökonomisch führenden Länder, (G-8 = plus Rußland)
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ICC
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International
Chamber of Commerce = Internationale Handelskammer (Paris)
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Inländerprinzip/Inländerbehandlung
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(National
Treatment) Produkte, die von einem anderen WTO-Mitgliedsland importiert
werden, dürfen auf dem Inlandsmarkt gegenüber den einheimischen Produkten
durch Abgaben oder Rechtsvorschriften nicht benachteiligt werden (Konsequenz:
auch nicht, wenn sie umweltschädlich sind!)
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IWF
= Internationaler Währungsfonds (Bretton-Woods-„Organisation“), gehört zur
UNO
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Der
IWF ist für makroökonomische Fragen zuständig. IWF und Weltbank entiwckeln
die Verträge für die Kreditvergabe an arme Länder. Bedingungen sind oft SAPs,
die z. B. vorschreiben, wie viele Beschäftige im Öffentlichen Dienst des
Landes sein dürfen oder welche Branche privatisiert werden muss..
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Lomé-Abkommen
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Verträge
zwischen der EG bzw. der EU und den AKP-Staaten, die Ziele und Mittel der
Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Staatengruppen im Bereich Handel,
Industrie und später auch Landwirtschaft festlegen. Handelsvorteile, die
andere „Entwick-lungsländer“ ausserhalb der AKP-Staaten nicht haben. (III.
Abkommen 1994 in Marrakesch, Lomé IV in Cotonou 2000)
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MFN
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Most
Favoured Nation Clause = Meistbegünstigungsprinzip. Ein WTO-Mitgliedsstaat
darf die übrigen WTO-Staaten nicht anders behandeln. Spielt z. B. bei
Direktinvestitionen eine Rolle. Bei-spiel: Ankauf eines Investors von
Grundstücken. Diese dürfen für den ausländischen Investor nicht teurer sein,
als sie für die einheimische Bevölkerung wären.
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NRO
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Nicht-Regierungsorganisation
(engl. NGO = Non-Governmental Organization=
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SAP
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Strukturanpassungsprogramme
von IWF und Weltbank. Wird Staaten vertraglich bei Kreditaufnahme auferlegt.
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Schwellenländer
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Die
Länder im (wirtschaftlichen)Übergang von den sog. „unterentwickelten“ zu den
Industrieländern
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TNCs
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Transnationale
Konzerne
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Trikont
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Die
Länder der sog. „Dritten Welt“
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TRIPS
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Trade
Related Aspects of Intellectual Property Rights = Abkommen über Urheber- und
Patentrechte sowie Marken-schutz. Spielt bei den GATS-Verhandlungen eine
grosse Rolle.
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UNCTAD
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UN Conference on Trade and Development =
Welthandelskon-ferenz. 1964 auf Druck der “Entwicklungsländer” als ständiges Organ der
UNO-Vollversammlung gegründet. Soll die Regierun-gen der „Entwicklungsländer“
über bestehende Abkommen der WTO beraten. Oft andere Positionen als IWF und
Weltbank.
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UNICE
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Europäischer
Arbeitgeberverband
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Uruguay-Runde
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8.
Verhandlungsrunde des GATT (dauerte von 1986 bis 1993)
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Weltbank
(Bretton-Woods-“Organisation”), gehört zur UNO
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Gehört
zur UNO. Wesentliche Teile sind die IBRD (Intern. Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung) und die IDA (Intern. Ent-wicklungsorganisation. Die Weltbank ist
zuständig für länger-fristige Sektorenentwicklungskonzepte (z. B. auch
Armutsredu-zierung)
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WTO
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World
Trade Organisation = Welthandelsorganisation, z. Zt. 145 Staaten. Löst GATT
ab (seit 1.1.1995).
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