Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Die Bundessprecherinnenrunde der Feministischen Partei DIE FRAUEN fordert Sie auf, am 16.12.2008 den Vorschlag für die neue Arbeitszeitrichtlinie abzulehnen.
Die neue Arbeitszeitrichtlinie soll weitere Arbeitszeit-Flexibilisierung und Arbeitszeiten von bis zu 78 Wochenstunden ermöglichen. Das sind Einschnitte in hart erkämpfte Arbeitsrechte.
Diese sogenannte "Opt-out" Regelung gilt in Deutschland bereits für Krankenhäuser, Pflege- und Rettungsdienste. Im Gesundheitswesen sind vor allem Frauen von dieser Regelung betroffen.
Arbeitszeitverlängerungen und -flexibilisierung benachteiligen alle Menschen, die auf verlässliche freie Zeiten angewiesen sind, weil sie Kinder und pflegebedürftige Personen versorgen. Da vor allem den Frauen immer noch der Großteil der unbezahlten Versorgungs- und Erziehungsarbeit zugeteilt wird, erschwert ihnen die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit weiterhin der Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das patriarchale Familienmodell mit einem "Ernährer" und der von ihm abhängigen Hausfrau wird auf diese Weise gefördert, statt endlich einem veränderten Gesellschaftsmodell Platz zu machen, in dem für alle gleichwertige Lebensbedingungen bestehen.
Das erfordert existenzsichernd bezahlte Erwerbsarbeitsplätze für Frauen und Männer und die weitgehende Professionalisierung der unbezahlten Pflege-, Versorgungs- und Erziehungsarbeit.
Das würde auch den Wünschen der Bevölkerung entgegenkommen, wie jüngste Umfragen belegen. So möchte über die Hälfte der meist männlichen Vollzeit-Beschäftigten gerne kürzer arbeiten, während teilzeit- und geringfügig beschäftigte Frauen länger arbeiten wollen.
Mit radikaler Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für die unteren Einkommensgruppen und Neuschaffung von Erwerbsarbeitsplätzen durch Professionalisierung der Pflege-, Erziehungs- und notwendigen Versorgungsarbeit lassen sich diese Ziele verwirklichen.
Wir möchten Sie auffordern, sich grundsätzlich dafür einzusetzen, dass
das Arbeitsrecht, die Solidarleistungen, die Grund- und Menschenrechte den wirtschaftlichen Freiheiten, die der EU-Vertrag garantiert, nicht untergeordnet und durch Liberalisierung bzw. Privatisierung nicht unterlaufen und ausgehöhlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Pomper, Pressesprecherin
Waltraud Pomper
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